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ECOBONUS: ERHÖHTER ABZUG

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ECOBONUS UND MAXI-KONZESSIONEN

Maxi-Erleichterung zur Wiederaufnahme der Bautätigkeit, mit möglichen positiven wirtschaftlichen Effekten von über 20 Milliarden in anderthalb Jahren. Aber die Aufmerksamkeit der Verbraucher ist gefragt. In der Tat wird derEcobonus ab dem 1. Juli auf 110% der Ausgaben erhöht, die über fünf Jahre von den Steuern absetzbar sind.

Und Sie werden nicht in der Lage sein, Eingriffe wie die Erneuerung von Fenstern oder den Einbau einer neuen Klimaanlage zu übervorteilen, es sei denn, sie sind in bauliche Maßnahmen von weit größerem Ausmaß eingebunden.

Die Regierung hat in das Relaunch-Dekret eine Erhöhung des 110-prozentigen Steuerabzugs für Ausgaben aufgenommen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 anfallen. Diese Super-Steuererleichterung gilt „für spezifische Interventionen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden (Ecobonus), zur Reduzierung des Erdbebenrisikos (Sismabonus) und für Interventionen im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaikanlagen und Säulen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen„.

Der Ecobonus zu 110% und der ähnliche Sismabonus sind inArtikel 128 des Textes enthalten. In dem erläuternden Bericht heißt es, dass er „den Satz des Abzugs, der für spezifische Interventionen im Bereich der:

  • Energie-Effizienz;
  • Reduzierung des seismischen Risikos;
  • Installation von Photovoltaikanlagen;
  • Installation von Säulen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen

in Bezug auf die vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 angefallenen Ausgaben, wobei die Verwendung des Abzugs in 5 gleichen Raten vorgesehen ist“.

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STRUKTURELLE ARBEIT

Sie rufen von Ance einen ersten, wichtigen Einsatz für „gewöhnliche“ Hauseigentümer ab. Die so genannten „kleinen“ Eingriffe werden weiterhin auf ihrem Weg erleichtert, mit einem 50%igen Abzug über zehn Jahre für Fenster und Türen und Klimageräte.

Der Ecobonus von 110 % wird nur dann ausgelöst, wenn diese Arbeiten an einzelnen Einheiten als Teil eines umfassenderen Eingriffs durchgeführt werden, der auf das gesamte Gebäude wirkt.

Der erste Absatz listet die Fälle auf, die für den Abzug in Frage kommen:

  • Wärmedämmungsmaßnahmen der opaken vertikalen und horizontalen Flächen, die die Gebäudehülle betreffen, mit einem Anteil von mehr als 25 Prozent der Bruttoausbreitungsfläche des Gebäudes selbst, innerhalb einer Grenze von 60.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Gebäudeeinheiten, aus denen das Gebäude besteht.
  • Ersatz bestehender Winter-Klimaanlagen durch zentrale Systeme für Heizung, Kühlung oder Warmwasserbereitung mit Kondensation, mit einem Wirkungsgrad mindestens der Klasse A, Wärmepumpe, Hybrid oder Geothermie mit einer möglichen Kombination mit Photovoltaikanlagen ähnliche Eingriffe an Einfamilienhäusern mit einer Trockengrenze von 30 Tausend Euro.

Im dritten Absatz wird festgelegt, dass Dekrete eintreffen werden, in denen die technischen Mindestanforderungen festgelegt werden, um für den Ökobonus in Frage zu kommen. Das Grundprinzip ist die Verbesserung von zwei Energieklassen von Gebäuden, aber in der neuesten Version ist dieser Einsatz aufgeweicht worden. Sollte dies nicht möglich sein, genügt „das Erreichen der höchsten Energieklasse, nachzuweisen durch den Energieausweis(A.P.E.)“.

Darüber hinaus gibt es ein weiteres Kriterium, das die Nutzung der betreffenden Gebäude betrifft. Nach der von Ance gegebenen Interpretation sind sie, während man auf die endgültigen Texte wartet, an Einzelpersonen gerichtet.

Stoppen Sie Rabatte für Einfamilienhäuser mit Ausnahme des Hauptwohnsitzes. In der Praxis, das grüne Licht für ecobonus auf alle Wohnungen in einer Eigentumswohnung, sondern stoppen Sie die Häuser, die nicht das Haupthaus sind.

SEISMISCHE UND PHOTOVOLTAISCHE EINGRIFFE

Bei der weiteren Lektüre des erläuternden Berichts finden wir die Erweiterung des Abzugs auf 110 % der Ausgaben im Zusammenhang mit spezifischen erdbebensicheren Eingriffen an Gebäuden. Was den Sismabonus betrifft, so wird er in den Erdbebenzonen 1, 2 und 3, die 1.500 Gemeinden überschreiten, erlaubt sein.

Die nächsten beiden Absätze erweitern den Handlungsspielraum auf die Installation von spezifischen Photovoltaikanlagen und damit integrierten Akkumulatoren. Der Abzug des Seismbonus bleibt erhöht, wenn die Installation der Paneele zusammen mit den oben erwähnten baulichen Eingriffen oder den antiseismischen Eingriffen erfolgt.

Das Gleiche gilt für die Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge, die ebenfalls mit 110 % gefördert werden, jedoch mit der Verpflichtung einer kombinierten Strukturintervention.

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RECHNUNGSRABATT

Eine wichtige Neuerung des Ökobonus ist schließlich die Möglichkeit, das angesammelte Guthaben an Banken zu übertragen. Für solche Eingriffe „kann der Steuerzahler für einen Beitrag in Form eines Nachlasses auf die Rechnung durch den Lieferanten optieren, der diesen in Form einer Steuergutschrift, die auf andere Parteien, einschließlich Banken und Finanzvermittler, übertragen werden kann, zurückerhalten kann“.

In der Praxis besteht die Neuerung darin, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Arbeiten für 100 in Auftrag geben kann und den gleichen Rabatt vom Lieferanten kassiert, der das Geld bei der Bank abholt, indem er eine Steuergutschrift von 110 ausstellt. Eigentumswohnungen würden die Arbeit kostenlos bekommen, Bauunternehmer würden eine sichere Bezahlung für die Arbeit erhalten und für Banken eine Marge von 10%, verteilt über fünf Jahre.

AUSWIRKUNGEN AUF DIE WIRTSCHAFT

Nach einer Schätzung von Ance könnte die zusätzliche Arbeit in den achtzehn Monaten der Wirksamkeit 6 Milliarden wert sein und einen Effekt auf die Wirtschaft von 21 Milliarden erzeugen. Es wird einige Zeit dauern, bis sich diese Auswirkungen bemerkbar machen, da sie als„abgeschlossene Arbeiten“ verstanden werden, aber es wird Monate dauern, bis die Baustellen in Betrieb genommen werden können.

Diese Schätzungen stimmen mit dem überein, was Minister Patuanelli in den letzten Tagen gesagt hat. Jüngste Überlegungen gingen davon aus, dass die Steuermindereinnahmen durch den Ökobonus über den Fünfjahreszeitraum, für den die Maßnahme gilt, insgesamt rund 16 Mrd. € betragen dürften.

Das Finanzministerium ist sich jedoch sicher, dass „die mit den Multiplikatoreffekten der Erstinvestition verbundene Einnahmesteigerung es ermöglicht, dass sich die Maßnahme praktisch von selbst bezahlt macht“.

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