PHOTOVOLTAIKANLAGE: EINFÜHRUNG
Schauen wir uns nun an, was der Gebäudesanierungsbonus beinhaltet, der auch im Jahr 2020 Anreize für eine Photovoltaik-Anlage bzw. Photovoltaik-Steuererleichterung oder Photovoltaik-Anlagen-Steuerabzug beinhaltet.
Der 50%ige IRPEF-Abzug für allgemeine Gebäudesanierungen kann auch bei der Installation von Photovoltaikanlagen, auch mit Speicher, angewendet werden.
MERKMALE
Auch für Arbeiten, die ab dem 1. Januar 2020 und bis zum nächsten 31. Dezember begonnen werden, wird es möglich sein, den Steuerabzug von 50 % der entstandenen Kosten innerhalb der Grenze von 96 Tausend Euro der Ausgaben zu nutzen. Die Erweiterung gilt sowohl für Arbeiten an einzelnen Gebäudeeinheiten als auch für die Renovierung der gemeinsamen Teile von Wohngebäuden. Bitte beachten Sie, dass der Abzug für die Photovoltaikanlage zu den Gebäudesanierungen gehört und nicht zu den Abzügen für Energieeinsparung.
Außerdemmuss der Abzug in 10 gleiche jährliche Raten aufgeteilt werden. Das Haushaltsgesetz 2020 verlängert die Abzüge bis zum 31.12.2020 und die Eingriffe für den Superbonus bis zum 30.06.2021 und sieht, ähnlich wie bei der energetischen Sanierung von Gebäuden, vor, dass diejenigen, die in den Genuss des Bonus kommen, Enea elektronisch einige Daten über die Art der durchgeführten Eingriffe übermitteln müssen.
Diese Informationen werden von der Agentur verwendet, um die durch die Renovierungsarbeiten erzielten Energieeinsparungen zu überwachen und zu bewerten.

ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUER
Für Eingriffe zur Wiederherstellung des baulichen Erbes und auch für Photovoltaikanlagen können Sie ebenfalls den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bzw. 10% in Anspruch nehmen.
Im Falle des Neubaus der ersten Wohnung können Sie die Mehrwertsteuer in Höhe von 4% beantragen, aber in diesem Fall ist der Vorteil nicht mit dem Steuerabzug vereinbar.

BENEFICIARIES
Es gibt mehrere Kategorien von Personen, die dank der Installation der Photovoltaikanlage den Steuerbonus in Anspruch nehmen können .
Genauer gesagt:
- der Eigentümer oder der bloße Besitzer
- der Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts (Nießbrauch, Nutzung, Wohnung oder Fläche)
- der Mieter oder der Darlehensnehmer
- Mitglieder von geteilten und ungeteilten Genossenschaften
- Partner in einfachen Partnerschaften
- Einzelunternehmern, nur für Gebäude, die keine Instrumente oder Waren sind.
ART DER ZAHLUNG
Die Bezahlung der Photovoltaikanlage muss per Post- oder Banküberweisung erfolgen, auf der folgendes vermerkt sein muss:
- Zahlungsgrund, mit Verweis auf die Verordnung (Artikel 16-bis des Präsidialdekrets 917/1986),
- Steuerkennzeichen des Empfängers des Vorsteuerabzugs,
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Empfängers der Zahlung,
- Rechnungsnummer und -datum.
NOTWENDIGE DOKUMENTATION
Nachdem der Kauf und die damit verbundenen Zahlungen für die Photovoltaikanlage getätigt wurden, ist es notwendig, sich um die Dokumentation zu kümmern, die dem qualifizierten Fachmann vorgelegt werden muss.
Genauer gesagt, sie muss erhalten werden:
- Überweisungsbeleg,
- Dokumentation der Belastung des Girokontos,
- Rechnungen für den Kauf von Waren, die die Art, Qualität und Menge der gekauften Waren und Dienstleistungen angeben,
- mögliche Kommunikation mit dem ASL,
- Antrag auf Stapelung, für neu gebaute Immobilien,
- Quittungen für die Zahlung von IMU, falls fällig,
- bei einem Gebäude, das sich in einem Wohnungseigentum befindet, der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die Arbeiten genehmigt, und der entsprechende Kostenverteilungsplan,
- Einverständniserklärung des Eigentümers zu den Arbeiten,
- die bei Arbeitsbeginn erforderlichen kommunalen Genehmigungen.

RECHNUNGSRABATT UND ABTRETUNG VON KREDITEN
Der Aufwand wird Ihnen in 5 Jahren zurückerstattet, es sei denn, Sie verkaufen den Kredit an Unternehmen. Im Grunde zahlt das Unternehmen an Ihrer Stelle und holt sich das Geld dann als Steuergläubiger vom Staat zurück. Das Unternehmen hat wiederum die Möglichkeit, den Kredit an andere Parteien, einschließlich Kreditinstitute(Banken usw.) und andere Finanzvermittler, weiterzugeben.

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Und schließlich, wenn Sie eine persönliche Beratung zur Installation Ihrer Photovoltaikanlage benötigen, senden Sie eine E-Mail an valeriadesign@casaomnia.it!